Schwangerschaftsabbruch Beschreibung Schwangerschaftsabbruch  
 
   
Beschreibung von Schwangerschaftsabbruch Infos zu Schwangerschaftsabbruch und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Guten Abend Herr Enger
"Meine Fr...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Schwangerschaftsabbruch

Dieser Text beschreibt Schwangerschaftsabbruch.


Der untere Text beinhaltet die Schwangerschaftsabbruch Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Schwangerschaftsabbruch Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Schwangerschaftsabbruch fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Schwangerschaftsabbruch möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Schwangerschaftsabbruch Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Schwangerschaftsabbruch beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Schwangerschaftsabbruch. Fragen zu dem Thema Schwangerschaftsabbruch können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Schwangerschaftsabbruch Artikel

Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung (englisch: Abortion) genannt, wird der menschliche Embryo respektive der Fötus abgetötet und anschließend durch chemische oder mechanische Methoden aus dem Mutterleib entfernt.

In nahezu allen Kulturen besteht ein großer Dissens bezüglich der Beurteilung der Abtreibung, der sich in dem Kern um die Frage dreht, ob bzw. ab wann der Embryo Mensch ist und eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die Entscheidungsfreiheit der Mutter auswirkt. Viele Menschen sehen den Fötus als Menschen an und verurteilen daher Abtreibung als Tötung.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Crashkurs Zertifikate. Konstruktionen, Chancen, Risiken - dieses Buch macht Einsteiger fit für eine der beliebtesten Anlagemethoden der Welt! Buch mit sieben Siegeln Der Zertifikatehype an der Börse ging größtenteils an mir vorbei. Mir war die Materie stets zu undurchsichtig. Nach der Lektüre dieses Buchs bin ich zwar noch kein Profi, habe aber dennoch das Gefühl mich der Materie jetzt mit deutlich mehr Sachkenntnis zu nähern.

Rechtslage in Deutschland

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland in dem § 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Abtreibung ist rechtswidrig, nach heutigem Recht aber bis zu dem dritten Schwangerschaftsmonat straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat. Rechtskonform ist die Abtreibung bis zur Geburt, wenn Gefahr für das Leben oder eine schwerwiegende körperliche Beeinträchtigung der Mutter besteht und dies ca. durch eine Abtreibung verhindert werden kann. Das Gesetz regelt an dieser Stelle nicht, wer für die Beurteilung in einem solchen Fall zuständig ist. In der Praxis nimmt dies der behandelnde Arzt vor. Auch ist eine Abtreibung bis zur 12. Woche rechtskonform, wenn eine so genannte kriminologische Indikation vorliegt (Vergewaltigung, Nicht-Zustimmungsfähigkeit der Partnerin). In dem Falle einer Abtreibung nach Beratung zwischen der 12. und 22. Woche bleibt die Mutter selbst straffrei, der Arzt handelt jedoch strafbar. Sollte das Kind die Abtreibung überleben, muss Erste Hilfe geleistet werden. In der Rechtssprechung gibt es starke – häufig auch regionale – Unterschiede, was die Verfolgung von Rechtsverstössen angeht.

Die seit Ende der 186ee83e0bc8b3f7ff13e8a90dcff Tausend einsetzende Bewegung der Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist immer von scharfen Debatten und Protesten begleitet gewesen. Besonders viele Gegner findet die Abtreibung unter den Christen und Muslimen, hierbei ragen die römisch-katholische und die orthodoxe Kirche sowie viele evangelikale Christen heraus.

Buch-Tipp: Der Jakubijan-Bau. Roman aus Ägypten . . . von einem Ägypten, das härter geworden ist. Mitten in dem Zentrum von Kairo, in Wust al-Balad, steht der berühmte Jakubijân-Bau. Er ist ein Werk europäischer Architekten aus der Zeit vor der Revolution. Damals sprach die Elite noch Französisch, Kirchen, Moscheen und Bars lebten in friedlicher Koexistenz. In dem Jakubijân-Bau hat der mit der...

Rechtslage in Österreich

Seit 1975 ist in Österreich ein von einem Arzt nach vorhergehender Beratung vorgenommener Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate straffrei. Ein späterer Schwangerschaftsabbruch ist straffrei, wenn Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung vorliegt (medizinische Indikation), die Schwangere zu dem Zeitpunkt ihrer Schwängerung noch nicht 14 Jahre alt war oder das Kind schwer behindert sein wird (eugenische Indikation).

Niemand ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, außer bei Lebensgefahr für die Schwangere. Niemand darf wegen Mitwirkung oder Verweigerung der Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch benachteiligt werden.

Buch-Tipp: Diese Geschichte Phantasievoll konstruierte Erzählung Alessandro Baricco Diese Geschichte Hanser Verlag ISBN 3446209182 Mit einem legendären Autorennen um 1903 führt uns Alessandro Baricco in seinen neuen Roman ein. Gleichsam als Parabel auf das Leben versinnbildlicht das Abfahren und das Ankommen beim Autorennen das Leben. Die Moderne hält ihren...

Rechtslage in der Schweiz

Seit dem 1.10 2002 ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche auch in der Schweiz entkriminalisiert. Artikel 119 des Strafgesetzbuches hält zwei Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch fest: Die Frau muss sich in einer Notlage befinden und von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vor dem Eingriff umfassend informiert werden.

Buch-Tipp: Diese Zitrone hat noch viel Saft. Ein Leben. Eine tolle Frau! Da hat eine Frau wirklich viel erlebt und auch witzig und informativ nieder geschrieben. Wer Biografien von interessanten Frauen schätzt, wird an diesem Buch seine Freude haben und von gewissen inhaltlichen Schwächen gerne absehen.

Abtreibung global

Nach Schätzungen der WHO sind global etwa ein Drittel aller Schwangerschaften ungeplant und etwa ein Viertel aller schwangeren Frauen entscheiden sich zu einem Abbruch. Dies sind - hochgerechnet - jährlich etwa 46 Millionen Abtreibungen global. Geschätzte 20 Millionen davon finden illegal und unter hygienisch prekären Bedingungen statt, was in 40  Prozent dieser Fälle zu schweren medizinischen Komplikationen führt, in dem Gegensatz zu unter 1  Prozent schweren Komplikationen bei unter medizinischen Bedingungen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen (unter "schwerer medizinischer Komplikation" werden hier jene Komplikationen verstanden, die Unfruchtbarkeit respektive Tod der Frau zur Folge haben). Diese Zahlen sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten, da es sich - was die Situation in Ländern ohne legalisierte Abtreibung betrifft - um Hochrechnungen und Dunkelziffern handelt, da dort ca. die Fälle statistisch erfasst werden, wo sich die Frau nach einer misslungenen Abtreibung in ärztliche Behandlung begeben muss oder stirbt. An der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung von Kairo (1994) wurde festgestellt, dass jährlich etwa 80' Tausend Frauen infolge illegaler Abtreibungen sterben.

Viele Länder Lateinamerikas, Afrikas und Asiens haben eine sehr restriktive Gesetzgebung in Sachen Abtreibung, was jedoch ca. einen sehr kleinen Einfluss auf das Abtreibungsverhalten hat. Tendenziell wird in Ländern wie den Niederlanden, wo legal abgetrieben werden kann und gleichzeitig Mittel zur Empfängnisverhütung leicht erhältlich und in den Schulen eingehende Sexualaufklärung stattfindet, sogar weniger abgetrieben als in Ländern mit restriktiver Gesetzgebung, schlechtem Zugang zu Verhütungsmitteln und strengen sexuellen Tabus (die Tendenz ist statistisch signifikant, aber sehr klein). Insgesamt ändert sich das Abtreibungsverhalten vergleichsweise kaum, je nach dem ob diese legal möglich ist oder nicht. Was sich hingegen ändert, ist die Sterblichkeitsrate von Frauen in gebärfähigem Alter. In Rumänien beispielsweise, wo 1966 die Abtreibungsgesetze verschärft wurden, stieg die Frauensterblichkeit infolge von Abtreibungen scharf an (um den Faktor 10 höher als in den anderen europäischen Ländern). 1989 wurden die Gesetze wieder gelockert und die Sterblichkeitsrate sank fast augenblicklich auf das Vergleichniveau.

Aus Indien und China wird von einer Zunahme der Zahl der Abtreibungen weiblicher Föten berichtet, die nach Behandlung des Geschlechts durch Ultraschall durchgeführt werden.

Als Abtreibungsquote wird die Anzahl Abtreibungen pro 1 Tausend Frauen in einer territorialen Einheit genannt. In Deutschland beträgt diese Quote 7.6, in Frankreich 16.2, und in Grossbritannien 16.6. In Rumänien beträgt sie 51.6 und in Russische Förderation 54.2. Die niedrigste Abtreibungsquote Europas hat die Schweiz mit 6.8 (2003). Damit sanken die Abtreibungen in der Schweiz entgegen den Befürchtungen der Gegnerinnen und Gegnern der Fristenregelung in dem Vergleich zu vorher.

Buch-Tipp: Diese eine große Liebe. Roman Schönes Buch. . . Shelby hat ein Haus in der Nähe von Nashville gekauft. Kurz nach ihrem Einzug begegnet sie in den Räumen einem Mann. Nach und nach findet Shelby heraus, daß es sich um Lucas Brosnahan handelt, der in dem 19. Jahrhundert in ihrem Haus gelebt hat. Außerdem findet sie das Tagebuch von Mary-Beth Campbell, die Lucas gegen ihren Willen...

Medizinische Aspekte

Mit Embryo bezeichnet man das ungeborene Kind ab Empfängnis/Zeugung (gr.: ungeborenes Lebewesen). Ab dem dritten Monat spricht man auch vom Fetus bzw. Fötus (lat.: ungeborenes Kind).

Von Frühabtreibung spricht man, wenn ein Embryo getötet wird, der zwar schon existent, aber noch nicht in der Gebärmutter eingenistet ist (beispielsweise durch künstliche Befruchtung, Nidationshemmer).

Von Spätabtreibung spricht man, wenn ein Embryo getötet wird, der bereits außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre, also bereits ab etwa 20-22 Wochen (von 38 Wochen).

Buch-Tipp: Diese sehr ernsten Scherze. Poetikvorlesungen (Göttinger Sudelblätter) . . . so lieben wir unseren Kehlmann! Kehlmanns erster Arbeitsschritt: Zu behaupten, beim Schreiben gebe es keine Professionalität. Sein zweiter: Sich einen Fragesteller zu erfinden, der ihm auf die Schliche kommt und seine eingangs proklamierte Behauptung widerlegt. Denn zweifelsohne ist Kehlmann ein Profi, er hat einen Plan: es gehe ihm um das...

Abtreibungsmethoden

Buch-Tipp: Dieses Buch wird Ihr Leben retten Dieses Buch wird Ihre Perspektiven ggf. ändern Kann man einen solchen Titel aufheben und liegenlassen, oder was denkt man über jemanden, der ein Buch mit solchem Titel liest? Ich dachte mir, lass dich überraschen, hast momentan nix besseres gefunden, und nahm das Buch mit. Der Einstiegins Buch war ein wenig seltsam, plötzlich hat dieser...

Absaugmethode/Vakuumaspiration (chirurgisch)

In örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose wird zunächst der Muttermund mit speziellen Stiften aus Metall oder Plastik aufgedehnt. Danach wird ein Saugrohr in den Uterus eingeführt und der Körper des Embryos abgesaugt. Dies ist die in Deutschland häufigste Methode (ca. 80 %) und wird meist zwischen 6. und 10. Woche nach der Empfängnis durchgeführt. Diese Methode kann aber bis zur 12. Woche (bzw. 14. Woche, gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Regelblutung) angewendet werden.

Buch-Tipp: Fear Street. Schulschluss. Diese Klasse wird deine letzte sein hieschen dieses buch ist sehr gut aber ich finde das nicht klug dass der onkel eine falsche waffe hat was ist wenn einer wirklig auf hn wuerde schiessen ann haette er nichts fuer sich zu waeren doch s ist sehr gut ach und noch etwas als er in der druckerei sie wollte erschiessen(ich moechte nicht zu viel verraten desswegen sage ich nicht wie sie heissen...

Ausschabung/Curettage (chirurgisch)

Nach der Aufdehnung des Muttermundes mit Hilfe von Hegarstiften kann der Embryo und die Plazenta entfernt werden. Danach erfolgt die Ausschabung der Gebärmutter. Sie ist teilweise auch nach anderer unvollständiger Abtreibung (Absaugung, Mifegyne) nötig. Deutschland: ungefähr 10 %. Diese früher gebräuchliche Methode ist durch die Absaugung abgelöst worden. Sie sollte ausser in Ausnahmefällen nicht mehr angewendet werden.

Buch-Tipp: Geschichte der Abtreibung. Von der Antike bis zur Gegenwart. Sehr empfehlenswert Dieses Buch gibt einen gut ausgearbeiteten, leicht verständlichen Überblick über die historische Entwicklung des Schwangerschaftsabbruches. Dabei wird das Thema von der gesellschaftlichen, rechtlichen, religiösen und medizinischen Seite her betrachtet. Aufgrund der schwierigen Quellenlage zu diesem Thema sind die Informationen...

Mifepriston, Handelsnahme Mifegyne®

Die Abtreibungspille, früher auch Ru-486 genannt, blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron). Dies führt dazu, dass sich der Muttermund öffnet und die Abstoßung der Gebärmutterschleimhaut mitsamt dem eingenisteten Fruchtsack eingeleitet wird. Zwei Tage später nimmt die Frau zwei Tabletten eines Prostaglandins (Misoprostol/Cytotec®), die dazu führen, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und den Fruchtsack, sowie die Gebärmutterschleimhaut ausstößt. Der Ablauf ähnelt einer frühen Fehlgeburt. Diese Methode wird in den meisten europäischen Ländern und den Vereinigte Staaten Amerika bis zur siebten Woche eingesetzt, in England und Schweden bis zur 9. Woche. 6  Prozent der Abtreibungen in Deutschland werden mit Hilfe dieses Präparates durchgeführt, in Ländern, in denen die Methode bereits länger erhältlich ist, entscheiden sich etwa 50  Prozent der Frauen dafür. Bei Abbrüchen aus medizinischen Gründen (nach der 14. Woche), ist diese Kombination von Mifegyne gefolgt von einem Prostaglandin inzwischen die Standardmethode, da sie weniger Risiken und Schmerzen als andere früher gebräuchliche Methoden hat. Trotzdem wird ein Abbruch nach der 14. Woche wegen möglicher Komplikationen ca. in Krankenhäusern durchgeführt.

Buch-Tipp: Gott Schütze Dieses Haus Mein erster Lynley Ja, ziemlich spannend. Nun, es war ein sehr guter Krimi meiner Meinung nach. Ich habe rumgerätselt, wer der Mörder sein könnte, bzw. was exakt vor sich gefallen sein könnte. Die Charaktere wirken so lebensnah. Man kann sich alles durch die guten Beschreibungen, gut in dem Kopf vorstellen, als wäre man dabei. Das war ein...

Spätabtreibung durch die Prostaglandin-Hormon-Methode

Dieses Hormon leitet eine künstliche Fehlgeburt ein. Diese Art kann zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden. Prostaglandin wird in niedrigeren Dosen auch zur Einleitung einer Geburt benutzt, es verstärkt oder leitet Wehen ein. Aus diesem Grund überleben 30  Prozent der Kinder Abtreibungen mit dieser Methode. [1] (http://www.tim-lebt.de/Dokumente/Tim.30Prozent.html). Diese Methode darf ca. benutzt werden, wenn die Gesundheit der Mutter durch eine Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet ist.

Buch-Tipp: Gott liebt dieses Kind. Ein Geschenk zur Taufe Gott liebt dieses Kind - ein Geschenk zur Taufe Das ideale Buch für Eltern oder Paten. Die Bedeutung der Taufe wird kurz erläutert, ebenso die Bestandteile erklärt (weisses Kleid, Wasser, usw. ) Dazwischen findet man sinnliche Texte, Segenssprüche oder Bibelstellen. Ideal auch zu dem Aussuchen eines textes zu dem Vorlesen inder Kirche für die Paten...

Instillation/Salzlösung

Früher praktizierte Form der Abtreibung, als es noch keine Prostaglandine und kein Mifegyne gab. Diese Methode wird nicht mehr angewendet.

Teilgeburtsabtreibung

Amerikanische Sonderform für späte Abtreibungen, die auf der Rechtsaussage beruht, dass der Fötus sich in der Entscheidungsgewalt der Mutter befindet, solange sein Kopf die Mutter nicht verlassen hat. Aus diesem Grund wird das Kind in dem Mutterleib gedreht und an den Beinen herausgezogen. Dem Kind wird dann das Hirn punktiert und ausgesaugt, so dass es stirbt. Seit Ende 2003 in den Vereinigte Staaten Amerika hierzu wieder heftige juristische Auseinandersetzung ("Partial Birth Abortion Ban Act 2003").

Nidationshemmung

Teilweise wurden auch so genannte Nidationshemmer als Frühabtreibungsmittel genannt. Diese verhindern eine Einnistung des Embryos in die Gebärmutter. Dazu zählten die vor mehr als 20 Jahren benutzten Spiralen, die damals noch kein Kupfer oder Hormon enthielten. Die kleine Menge Kupfer in den heute gebräuchlichen Spiralen machen die Spermien befruchtungsunfähig, weshalb z. B. auch Eileiterschwangerschaften sehr selten sind bei Frauen mit Spirale. Auch die so genannte Pille danach wurde lange Zeit als Nidationshemmer genannt. Neue Studien zeigen allerdings, dass die Pille danach lediglich den Eisprung verhindert und keine Wirkung auf die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle hat. (Nachzulesen u.a.: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&db=pubmed&dopt=Abstract&list_uids=14698077) Der Straftatbestand Abtreibung bezieht sich in Deutschland ca. auf den Embryo nach Nidation, so dass Nidationshemmer juristisch gesehen keine Abtreibungsmittel sind.

Risiken

Körperliche Risiken

Wenn der Abbruch legal und damit unter klinischen Bedingungen durchgeführt wird, gibt es ca. sehr selten Komplikationen, wie stärkere Blutungen oder Entzündungen. Das gesamte Gesundheitsrisiko einer Schwangerschaft übersteigt das eines fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruchs. Ernste körperliche Komplikationen treten mit einer Häufigkeit unter 1 Prozent auf, die Häufigkeit variiert nach der gewählten Methode. Eine Studie, die in der renommierten englischen Fachzeitschrift "The Lancet" 2004 veröffentlicht wurde, konnte keinen Zusammenhang der Häufigkeit des Auftreten von Brustkrebs mit vorausgegangenen Schwangerschaftsabbrüchen belegen.

Früher, als Abbrüche noch illegal waren, bzw. in Ländern in denen dies stets noch illegal ist, werden Abbrüche häufig von unqualifizierten Menschen vorgenommen (Engelmacherinnen). Konsequenterweise gab, bzw. gibt es dort häufig Komplikationen, zu dem Teil auch lebensbedrohliche. Die hohe Müttersterblichkeit früher in Europa und heute noch in Afrika ist teilweise durch illegale Abbrüche bedingt.

Psychische Risiken

Die Entscheidung für einen Abbruch ist für die meisten Frauen mit starken Gewissenskonflikten verbunden. Nach dem Abbruch treten darum neben Trauer häufig auch Schuldgefühle auf. Gleichzeitig berichten viele Frauen jedoch auch von einem Gefühl der Erleichterung. Andere psychische Folgen, genannt als Post-Abortion Syndrome (PAS), infolge einer Abtreibung sind Teil der Abtreibungsdebatte und werden kontrovers diskutiert.

Geschichtliche und Philosophische Standpunkte zur Abtreibungsfrage

Naturreligionen

Eine allgemeine Aussage über die vielen teilweise sehr verschiedenen Naturreligionen ist insgesamt kaum möglich.

Vielerorts, insbesondere bei matrilinear lebenden Völkern, gilt die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch als alleinige Angelegenheit der Frau oder ihrer Sippe und die Kindesväter haben kein Mitspracherecht.

In einigen an Seelenwanderung glaubenden Naturvölkern wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht als Töten eines Kindes angesehen, sondern als Möglichkeit, zu einem besser geeigneten Zeitpunkt wiederzukehren.

Die Ureinwohner Australiens und andere Nomadenvölker setz(t)en Abtreibung gezielt zur Geburtenregelung ein.

Asiatische Religionen

In den Ländern des fernen Ostens war die Abtreibung bis zum Zeitpunkt, im die Bewegungen des Kindes spürbar wurden (ungefähr ab dem 5. Monat), legal. In der Philosophie der Brahmanen hatte das Kind bis zu diesem Zeitpunkt keine Seele und konnte darum straflos zerstört werden. Sobald es sich jedoch selbständig bewegte, hatte es eine Seele, und eine Frau, die ihren Fötus dann noch abtrieb, musste wegen Kindesmord bestraft werden.

Antike

Bereits in dem alten Griechenland war die Abtreibung und die Hilfe dazu verpönt, in dem Eid des Hippokrates (Griechenland, ungefähr 250 v.Chr.) finden sich die Worte: "ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen". Nach anderen Quellen war sowohl in dem alten Griechenland wie auch in dem römischen Recht die Abtreibung ebenso wie Kindsaussetzung erlaubt - auch ein lebendgeborenes Kind bekam in dem römischen Recht erst durch die Anerkennung des Vaters ein Existenzrecht. Blieb diese aus, wurde das Kind ausgesetzt.

Judentum

Das antike Judentum war gegen Kindstötung, wie z. B. den Kult des Moloch, und war ganz grundsätzlich auch gegen Abtreibung, es sei denn, dass das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet war. Beispielsweise verurteilte Philo von Alexandria (1. Jahrhundert) die Nichtjuden wegen der weit verbreiteten Praktiken von Abtreibung und Kindstötung.

Christentum

In der Bibel als wichtigste Grundlage des Christentums steht "Du sollst nicht töten" (2. Moses 20,13 und 5. Moses 5,17), unabhängig von den Aussagen der Amtskirchen gilt dieses Gebot für alle Christen.

Antike

Bereits frühe christliche Quellen lehnen die Abtreibung ab. So sagt die Didache, einer der frühesten nicht-biblischen Texte, in Kapitel 2: "Du sollst nicht töten, ...du sollst kein Kind abtreiben, du sollst kein Neugeborenes töten." Auch der etwa gleichzeitige Clemens von Rom und spätere Kirchenväter (Basilius von Caesarea, Augustinus von Hippo, Johannes Chrysostomos) sprachen sich einhellig gegen die Abtreibung aus. Der christliche Barnabasbrief aus dem ersten oder zweiten Jahrhundert fordert etwa: "Töte das Kind nicht durch Abtreibung, noch auch töte das Neugeborene!. Dem schließt sich Tertullian in seiner "Aufforderung zur Keuschheit" an und schreibt in dem 13. Kapitel: "Es ist uns ebensowenig erlaubt einen Menschen, der sich vor der Geburt befindet, zu töten als einen schon geborenen". Minucius Felix schreibt in seinem Dialog Octavius, 30. Kapitel in der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts: ".... nicht bei uns, ... aber bei euch sehe ich, wie die neugeborenen Kinder ausgesetzt werden; daß manche Frauen durch eingenommene Arzeimittel den Keim künftiges Lebens vernichten und einen Kindesmord begehen.". Ephräm der Syrer, †373, schreibt in dem zehnten Kapitel seiner Rede über den Jüngsten Tag: ".. die ihre Leibesfrucht vernichtet, ... die ihr Kind zur Fehlgeburt gemacht, die wird am Jüngsten Tag durch dieses Kind selbst zur Fehlgeburt gemacht, und es entzieht ihr Leben und Licht des jenseitigen Lebens. ... Das ist die Vergeltung für diejenigen, die ihren Kindern das Leben nehmen." Basilius von Caesarea verurteilt in dem Jahr 374 in seinem Brief an Amphilochius die Abtreibung: "Eine Frau, dis Ziellich die Leibesfrucht abtreibt, macht sich eines Mordes schuldig. Eine spitzfindige Unterscheidung zwischen der Leibesfrucht vor und nach der Geburt gibt es nicht. ... Die Frau gefährdet sich selbst und dazu kommt die Vernichtung des Embryos, der zweite, beZieligte Mord. - die Kirchenbuße soll nicht bis zu dem Tode ausgedehnt werden.". Der Kirchenlehrer und Erzbischof von Ravenna Petrus Chrysologus, †450, hebt in einer Predigt (Sermo 72) die Gottesverwandtschaft des Menschen vor der Geburt hervor: "Ihr Glücklichen, ... schon bevor euch eure Mutter sieht, hat der Vater in dem Himmel euch als Gotteskinder angenommen, in einer einzigartigen und dauernden verwandschaftlichen Beziehung ..."

Mittelalter

In der Katholischen Kirche des Mittelalters wurde die Abtreibung eines lebendigen Fötus als Mord verstanden (Todesstrafe und Exkommunikation), die Abtreibung eines nicht-belebten Fötus (bevor Kindsbewegungen spürbar waren) war ebenfalls Sünde, aber kein Mord (3 bis 14 Jahre Buße, je nach Fall). Diese Position galt gemeinhin auch in dem angelsächsischen Recht bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Neuzeit

In der Aufklärung kam von ärztlicher Seite die Erkenntnis, dass der Fötus von Anfang an ein Leben ist. Das führte Anfang des 19. Jahrhunderts in Europa und in Amerika dazu, dass der Schwangerschaftsabbruch zur Straftat erklärt wurde. 1869 erließ Pius IX. ein generelles Abtreibungsverbot, und stellte fest, dass das Kind seine Seele bereits zu dem Zeitpunkt der Zeugung empfängt. Johannes Paul II. gibt die Lehre der Katholischen Kirche in dieser Frage in der Enzyklika "Evangelium vitae" (Nr. 62) mit folgenden Worten wieder: "Mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, erkläre ich darum in Gemeinschaft mit den Bischöfen — die mehrfach die Abtreibung verurteilt und, obwohl sie über die Welt verstreut sind, bei der eingangs erwähnten Konsultation dieser Lehre einhellig zugestimmt haben — dass die direkte, das heißt alAbsicht oder Mittel gewollte Abtreibung stets ein schweres sittliches Vergehen darstellt, nämlich die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt."

Die orthodoxe Kirche beruft sich auf die Kirchenväter und hat Abtreibung stets als Sünde gesehen. Auch namhafte evangelische Theologen (im 20. Jahrhundert z. B. Dietrich Bonhoeffer und Karl Barth) haben sich entschieden gegen die Tötung des ungeborenen Lebens äußerst.

Islam

Zum Thema Abtreibung existieren in dem Islam verschiedene Haltungen. Generell wird die Tötung ungeborenen Lebens missbilligt. Der Koran untergliedert die Entwicklung in dem Mutterleib in drei Phasen, die jeweils 40 Tage andauern. Nach diesen 120 Tagen empfängt der "Klumpen Fleisch" von Allah die Seele. Nach anderer Interpretation wird der Mensch bereits nach 40 Tagen beseelt. Nach Meinung einiger Gelehrter darf darum bei körperlichem oder seelischen Leiden der Mutter abgetrieben werden. Andere Gelehrte stufen wiederum die Entfernung der Leibesfrucht ebenso als schwere Sünde ein, da die Frucht als Teil des weiblichen Körpers betrachtet wird und dieser Körper von Allah anvertraut wurde und damit unantastbar ist. Nach dem 120. Tag ist Abtreibung verboten, ausgenommen die Geburt gefährdet mit Sicherheit das Leben der Mutter.

Atheismus

Häufig werden ca. religiöse Standpunkte zur Abtreibung diskutiert und nichtreligiöse Standpunkte übersehen. Unbelastet von ideologischen Vorurteilen kommen atheistische Vertreter zu sehr unterschiedlichen Bewertungen der Abtreibung und Kindstötung. Mit anderen Denkern besteht grundlegende Einigkeit ca. darin, dass ein Mensch nicht getötet werden darf. Fraglich ist allerdings, ab wann von einem Menschen die Rede sein kann. Extreme atheistische Standpunkte gehen davon aus, dass dies erst mit der Entstehung des individuellen Selbstbewusstseins der Fall ist. Dies tritt aber erst mit ungefähr 2-3 Jahren ein. Andere setzen den Zeitpunkt früher an, nämlich mit der Entstehung der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit. Insoweit wird die Auffassung vom Eintritt des Todes beim Menschen (keine Hirnströme mehr messbar) logisch konsequent auf seine Entstehung übertragen. Die entsprechende Hirnentwicklung setzt aber erst zwischen der 20. und 40. Schwangerschaftswoche ein. Diese Herangehensweise wird auch von den Resultaten der modernen medizinischen Forschung unterstützt. "Vor der 26. Woche ist die Hirnrinde nicht funktionsfähig. Darum ist es auf jeden Fall unzutreffend, von einer «Wahrnehmung» oder einer «bewussten Reaktion» des Foetus zu sprechen" (Maria Fitzgerald, Prof. für Neurobiologie, London).

Ein atheistischer Standpunkt kann es aber auch sein, die Entstehung des Menschen mit seiner Zeugung gleichzusetzen.

Ein Unterschied zu religiös fundierten Standpunkten ist, dass atheistische Vertreter weniger dazu tendieren, ihren besonderen Standpunkt zu dem moralischen und strafrechtlichen Maßstab aller Menschen zu machen, sondern eher bereit sind, es zu akzpektieren, wenn z. B. ein Katholik die Grenze aus religiösen Gründen für sich enger zieht.

Nach der Meinung einiger Atheisten ist die strafrechtliche Relevanz der Abtreibung in ihrer heutigen Fassung ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da bei der Bewertung dieser Sachverhalte einseitig die religiösen Standpunkte bevorzugt werden.

Frauenbewegung

In der Frauenbewegung war die Abtreibung seit Anfang des 20. Jahrhunderts ein Thema. Moralische Urteile findet man in feministischen Schriften kaum, wohl aber die Forderung nach Selbstbestimmung der Frauen in diesem Punkt ("ob Mütter oder keine, bestimmen wir alleine"; "mein Bauch gehört mir"). So setzte sich die Frauenbewegung politisch für die Straffreiheit der Abtreibung, teilweise auch für ein Recht dazu, ein. Gräfin Bülow von Dennewitz aus Dresden war Vorkämpferin des Rechtes auf "Geburtenregelung". Nach der Einführung der Pille mitte des 20. Jahrhunderts wurden die Diskussionen auch innerhalb der Frauenbewegung sehr kontrovers geführt, da nun in dem Gegensatz zu vorher einigermassen sichere Verhütungsmittel zur Verfügung standen.

Linke Politiker und Ärzte wie der Arzt und Schriftsteller Friedrich Wolf (Theaterstück "Cyankali") unterstützten diese Forderung aus sozialistischen Gründen. In der DDR bestand ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche. In der BRD wurde heftig deshalb gekämpft, besonders die Anzeigenkampagne, bei der sich hunderte von Frauen "outeten", trieb die Diskussion voran.

Eine Sichtweise aus der Esoterik

"Bei einer Menschwerdung müssen sich Vater, Mutter und Kind auf einer seelischen Ebene einig werden. Solange du bangst und schwankst, ist es sowohl für dich als auch für deinen Partner als auch für das werdende Kind außerordentlich schwer, eigene Entscheidungen zu treffen. Denn siehe, auch das Kind muss sich [auf einen Abbruch] vorbereiten. Es will Zeit haben, sich zurückzuziehen, und je mehr Klarheit du in dir entwickelst, um so leichter fällt es dem Embryo, sich von deinem Körper zu lösen. Selten will ein Wesen sich in einer Mutter inkarnieren, wenn es nicht erwünscht ist. [...]

Du lädst mit einer Abtreibung kein Karma auf dich. Deine Seele hat ein Mitspracherecht bei dieser Entscheidung." (aus: Hasselmann, Varda und Frank Schmolke: Weisheit der Seele. Trancebotschaften über den Sinn der Existenz. Goldmann, 1995)

Die Entwicklung des deutschen Rechts zur Abtreibung

  • 1532: Der Begriff „Abtreibung“ taucht zu dem ersten Mal in der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karl des V. auf. Strafe für die Abtreibung: Folter durch den „glühenden Zangenriss“ und Tod durch das Schwert.
  • 1768: Unterzeichnung der „Constitutio criminalis“ von Kaiserin Maria Theresia. Strafe für die Abtreibung: Hinrichtung durch das Schwert. In der Folgezeit war auch das Auspeitschen lediger Schwangerer an der Tagesordnung.
  • 1794: Das „Allgemeine Preußische Landrecht“ setzt vorübergehend kleinere Strafen fest.
  • 1813: in dem Strafgesetz für Bayern, das für Selbstabtreibung die Strafe von 4 bis 8 Jahren Arbeitshaus vorsieht, bei Fremdabtreibungen eine 16 bis 20jährige Zuchthausstrafe.
  • 1870: Das Preußische Strafgesetzbuch wird verabschiedet, das Abtreibungen per Gesetz verbietet.
  • 15.05 1871: Die Urfassung des § 218 des Strafgesetzbuches tritt in Kraft, in der eine Schwangere, die ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder in dem Mutterleib tötet, mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft wird. Bei „mildernden Umständen“ konnte die Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe umgewandelt werden.
  • 1909: Mehrere Entwürfe aus dem Reichstag sehen eine Änderung des § 218 mit dem Absicht der Strafmilderung vor.
  • 1920: Ein Antrag der SPD in dem Reichstag, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten 3 Monaten straflos zu lassen, scheitert an den Mehrheitsverhältnissen in dem Reichstag.
  • 1926: Die Abtreibung wird vom Verbrechen zu dem Vergehen gemildert und ca. noch mit Gefängnis bestraft.
  • 1943: Verschärfung der Strafe bei Abtreibung für den Fall, dass "die Lebenskraft des deutschen Volkes" fortgesetzt beeinträchtigt wird. Die Todesstrafe für Abtreiber wird vorgesehen. Andererseits bleibt eine Abtreibung straflos, wenn sie die Fortpflanzung "minderer Volksgruppen" verhindert.
  • 1945-1948: Durch Gesetze der Besatzungsmächte wird die NS-Strafrechtsnovelle aufgehoben. Die Abtreibung bleibt aber strafbar.
  • 4.08 1953: Abschaffung der Todesstrafe für Fremdabtreibung. (im Wortlaut des StGB; faktisch wurde jegliche Todesstrafe mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 abgeschafft)
  • Mitte der 60er Jahre: Die aufkommende „Frauenbewegung“ und die Emanzipationswelle fordern in vielen Demonstrationen („Mein Bauch gehört mir“) die Abschaffung des § 218 StGB. Es kommen mehrere Entwürfe zur Reform des Strafrechts in den Bundestag, die aber erst nach der Regierungsbildung unter Willy Brandt ab 1972 nach und nach beraten werden können.
  • 9. März 1972 DDR: Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch, nach der Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate erlaubt ist. Zu dem ersten Mal gibt es in der Volkskammer Gegenstimmen.
  • 18.06 1974: Fristenlösung in der BRD, die einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft straffrei lässt. Der Jubel darüber bekommt sofort vom Bundesverfassungsgericht, das von der CDU/CSU angerufen wird, einen Dämpfer:
  • 21.06 1974: einstweilige Anordnung, dass diese Fristenregelung in wesentlichen Teilen verfassungswidrig sei. Die Reform tritt somit nicht in Kraft.
  • 25.02 1975: Urteil des BVerfG, dass die Fristenlösung wesentliche Teile des Grundgesetzes verletzen würde. Es wird eine so genannte Indikationslösung vorgeschlagen.
  • 18.05 1976: Neufassung des § 218 StGB tritt in Kraft und sieht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe für denjenigen vor, der eine Schwangerschaft abbricht. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren möglich. Begeht die Schwangere die Tat, so wird sie mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. In 4 Fällen (Indikationen) bleibt ein Schwangerschaftsabbruch aber straffrei: Medizinische, kriminologische, eugenische und Notlagenindikation.
  • 3.10 1990: alte Bundesländer: Indikationsregelung, neue Bundesländer: Fristenregelung (DDR Abtreibungsgesetz).
  • 26.06 1992: Bundestag verabschiedet Schwangeren- und Familienhilfegesetz: Fristenregelung mit Beratungspflicht.
  • 4.08 1992: Einstweilige Anordnung des BVerfG (s.o.).
  • 5.08 1992: Schwangeren- und Familienhilfegesetz tritt teilweise in Kraft. Es treten nicht in Kraft: Art. 13 Nr. 1 = Änderung des Strafgesetzbuches und Art. 16 = Aufhebung der auf dem Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Vorschriften.
  • 28.05 1993: Urteil des BVerfG: Übergangsregelung für das gesamte Bundesgebiet ab 16.06 1993.
  • 25.08 1995: Veröffentlichung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes'. Es tritt in wesentlichen Teilen am 1.10 1995 in Kraft.

Verwandte Themen

Empfängnisverhütung - Engelmacherinnen - Lebensrechtsbewegung

  Weiteres zu dem Artikel Schwangerschaftsabbruch

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Enzyklika, Metall, Mittel, Petrus, Unterschied
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Schwangerschaftsabbruch' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Schwangerschaftsabbruch Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Schwangerschaftsabbruch' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Schwangerschaftsabbruch' und 'Schwangerschaftsabbruch' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Schwangerschaftsabbruch' Beschreibung entsprechen.
· Diese Seite wurde bisher 6.418 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 15.05.2008 um 20:08:16
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 16:40, 1. Okt 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schwangerschaftsabbruch aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.

Von ""

· Diese Seite wurde bisher 6.418 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 15.05.2008 um 20:08:17
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 16:40, 1. Okt 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008